Ro 2020/02/0011 2 – Vwgh Rechtssatz
Die Blutuntersuchung nach § 5 Abs. 4a StVO 1960 iVm Abs. 6 StVO 1960 ist subsidiär und soll nur dort zum Zug kommen, wo die Durchführung eines Alkotests faktisch nicht möglich ist (vgl. VwGH 25.9.2017, Ra 2017/02/0135).
…möglich. Umso mehr gilt dies, wenn das Beblasen des Alkomaten etwa wegen schwerer Verletzungen oder Bewusstlosigkeit gar nicht möglich ist (vgl. VwGH 21.12.2020, Ro 2020/02/0011). 12 Die klinische Untersuchung nach § 5 Abs. 5 Z 2 StVO ist wie die Blutuntersuchung subsidiär und soll nur dort…
…„Unwiderlegbarkeit von Erstangaben“ ausgegangen. Vielmehr hat es im Einklang mit der von ihm zitierten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (etwa VwGH 6.8.2020, Ra 2020/02/0156, Rn. 15, mwN) ausgeführt, dass es der allgemeinen Lebenserfahrung entspreche, dass die ersten Angaben in einem laufenden Verfahren in der Regel der…
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