G308 2305042-1—BVwG Entscheidung
05. August 2025
…sie ihre Schulbildung absolviert haben, ob sie die Sprache des Heimatstaats sprechen, und insbesondere, ob sie sich in einem anpassungsfähigen Alter befinden (vgl. VwGH 24.09.2019, Ra 2019/20/0274 , mwN und Verweis auf Judikatur des EGMR). Die Tochter der BF wurde in Österreich geboren, befindet sich jedoch unstrittig in einem anpassungsfähigen Alter. Da sie…