JudikaturVwGH

Ra 2019/21/0244 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
30. April 2020

Wegen der vom Fremden unternommenen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung, für die er sogar eine insgesamt etwa einen Monat dauernde Reise in syrisches Kriegsgebiet auf sich genommen hat und des Versuchs der Anwerbung eines Mitglieds für diese Organisation, die jeweils Ausdruck seiner gewonnenen inneren (religiösen und politischen) Überzeugung waren, ist vom Vorliegen einer die Erlassung einer Rückkehrentscheidung und eines Einreiseverbotes rechtfertigenden (gegenwärtigen, hinreichend) schwerwiegenden Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit auszugehen.

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