JudikaturVwGH

Ra 2019/21/0231 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
19. September 2019

Eine nach rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens weiterhin in Form eines Gewerbes ausgeübte selbstständige Erwerbstätigkeit vermag keine tiefgreifende Integration in den heimischen Arbeitsmarkt zu vermitteln (vgl. VwGH 22.8.2019, Ra 2018/21/0134).

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