Es ist dem VwG verwehrt im Rahmen des Verfahrens über die Beschwerde gegen einen Bescheid des BFA betreffend einen Antrag auf internationalen Schutz Gründe für die Erlassung eines Einreiseverbotes (etwa wegen Straffälligkeit) aufzugreifen und erstmals eine solche Maßnahme zu erlassen. Damit würde nämlich die Sache des Beschwerdeverfahrens überschritten (vgl. VwGH 10.10.2012, 2012/18/0104).
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