Ra 2019/21/0104 Rn. 3 3 – VwGH Rechtssatz
Gegen eine missbräuchliche Antragstellung nach § 55 AsylG 2005 spricht, dass der Antrag nicht gemäß § 58 Abs. 10 AsylG 2005 zurückgewiesen, sondern nach inhaltlicher Behandlung abgewiesen wurde.
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