Ra 2019/19/0186 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Im Rahmen einer Gefährdungsprognose (hier nach § 6 Abs. 1 Z 4 AsylG 2005) ist nicht auf die bloße Tatsache der Verurteilung bzw. Bestrafung eines Fremden, sondern auf die Art und Schwere der zugrundeliegenden Straftaten und auf das sich daraus ergebende Persönlichkeitsbild abzustellen (vgl. VwGH 1.3.2018, Ra 2018/19/0014).