Ra 2019/16/0186 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Bescheide der Abgabenbehörde im Sinn des Abs. 1 des § 299 BAO sind nicht nur erstmals erlassene, sondern auch solche Bescheide abändernde oder aufhebende Bescheide. Auch Beschwerdevorentscheidungen sind Bescheide der Abgabenbehörde und daher gemäß § 299 Abs. 1 BAO aufhebbar; einer solchen Aufhebung kann allerdings § 300 Abs. 1 erster Satz BAO entgegen stehen (vgl. etwa Ritz, Kommentar zur BAO6, Rz 5 zu § 299 BAO).