Rückverweise
In Fällen, in denen die zu erlassenden Bescheide bzw. das zu erlassende Erkenntnis des VwG "dingliche Wirkung" entfalten (hier: nach § 9 Abs. 1 und 2 NÖ BO 2014), tritt eine Rechtsnachfolge in die Parteistellung ein.
eine Front von der Nachbarliegenschaft aus wird diese nicht zu einer der Nachbarliegenschaft zugewandten Front (vgl. zur Rechtslage im Bundesland Niederösterreich sinngemäß etwa VwGH 29.7.2021, Ra 2019/05/0282, mwN).…