Der Verwaltungsgerichtshof hat anerkannt, dass einer fachkundigen Kommission in der Ausschreibung ein Bewertungsspielraum eingeräumt werden kann (vgl. VwGH 30.1.2019, Ra 2018/04/0001, Rn. 22, mit Hinweis auf das Urteil des EuGH vom 14. Juli 2016 in der Rs. C-6/15, Rn. 29).
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