Ein Taxameter ist gemäß Definition der RL 2014/32/EU ein Gerät, das zusammen mit einem Signalgeber betrieben wird, wobei das Gerät die Fahrtdauer misst und die Wegstrecke auf der Grundlage eines von einem Wegstreckensignalgeber übermittelten Signals errechnet. Die Errechnung einer Wegstrecke ist somit vor diesem rechtlichen Hintergrund von deren Messung zu unterscheiden.
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