4—VwGH Rechtssatz
25. Juni 2025
unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt vor, wenn keine Zwangsmaßnahmen gesetzt oder angedroht werden oder solche nicht zwangsläufig erwartet werden müssen (vgl. etwa VwGH 9.6.2021, Ra 2019/11/0180, und 20.12.2016, Ra 2015/03/0048, je mwN). Der ausdrückliche Hinweis der Organe der belangten Behörde, im Falle der Nichtbefolgung der Aufforderung über die Befugnis zur Öffnung der Tür "mit Zwangsgewalt…