JudikaturVwGH

Ro 2019/03/0020 9 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
23. Juni 2021

Auch nach den Gesetzesmaterialien zu § 5 Abs. 1a VStG (vgl. ErläutRV 193 BlgNR 26. GP, 5) ist weiterhin vom Verantwortlichen nachzuweisen, dass er eine qualitätsgesicherte Organisation eingerichtet und geführt hat, die durch externe Prüfung oder durch interne Überwachung regelmäßig kontrolliert wird, damit ein Verschulden nicht anzunehmen sein soll. Diese nach den Gesetzesmaterialien im Rahmen einer qualitätsgesicherten Organisation einzurichtenden (regelmäßigen) Kontrollen der Organisation samt deren Tätigkeit - somit unter Einschluss präventiver Kontrollmaßnahmen - müssen nach der hg. Rechtsprechung mit gutem Grund erwarten lassen, dass die Einhaltung der maßgeblichen Rechtsvorschriften gewährleistet ist (vgl. VwGH 21.5.2019, Ra 2019/03/0009, 0010, mwN).

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