Rückverweise
Grundsätzlich ist auch bei einem jahrzehntelangen Inlandsaufenthalt die Versagung eines Aufenthaltsrechts trotz fortgeschrittener Integration nicht ausgeschlossen, sofern vom Fremden eine spezifische Gefährdung ausgeht, die eine derartige Entscheidung iSd. § 9 BFA-VG 2014 iVm. Art. 8 MRK geboten erscheinen lässt (vgl. VwGH 16.7.2020, Ra 2019/21/0335).