Bei einem (wesentlichen) sachverhaltsbezogenen Vorbringen im Beschwerdeverfahren ist (im Allgemeinen) unabhängig von einem diesbezüglichen Antrag eine mündliche Verhandlung durchzuführen (vgl. VwGH 30.9.2015, Ra 2015/06/0007; 29.3.2017, Ra 2015/05/0051).
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