JudikaturVwGH

Ra 2018/21/0099 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
03. Juli 2018

Auch aus einem einmaligen Fehlverhalten - entsprechende Gravität vorausgesetzt - kann eine maßgebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit abgeleitet werden. Im Hinblick darauf ist die Verhängung einer Rückkehrentscheidung und eines Einreiseverbotes, auch gegen langjährig rechtmäßig in Österreich aufhältige Fremde, gegebenenfalls nicht zu beanstanden (vgl. VwGH 29.6.2017, Ra 2016/21/0338; VwGH 15.3.2018, Ra 2018/21/0021).

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