Ra 2018/21/0094 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
War der für die Fortsetzung der Schubhaft als Titel dienende Spruchpunkt des angefochtenen Erkenntnisses des VwG im Zeitpunkt seiner Erlassung rechtswidrig, gilt das auch für die darauf gegründete Haft, die ohne neuen Schubhaftbescheid nicht nachträglich konvalidieren kann (vgl. VwGH 5.10.2017, Ro 2017/21/0007).