Ra 2018/21/0014 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Begünstigten Drittstaatsangehörigen kann gemäß § 54 Abs. 5 AsylG 2005 kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen - insbesondere also auch nicht ein solcher nach § 55 AsylG 2005 - erteilt werden.