Ro 2018/21/0007 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Im Kontext des § 52 Abs. 6 FrPolG 2005 kommt es nicht schlichtweg auf eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit an, sondern darauf, ob angesichts einer solchen Gefährdung die SOFORTIGE AUSREISE des Drittstaatsangehörigen aus dem Bundesgebiet erforderlich ist.