Nach der (seit 1. Jänner 2014) geltenden Rechtslage ist es zulässig, im Wege einer Beschwerde gegen Maßnahmen unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt die Rechtmäßigkeit einer Abschiebung durch das BVwG prüfen zu lassen (vgl. VwGH 29.6.2017, Ra 2017/21/0089).
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden