G316 2308138-1—BVwG Entscheidung
17. Juli 2025
…den vorigen Stand zur Verfügung. Ein unabwendbares oder unvorhergesehenes Ereignis kann nämlich darin liegen, dass die Partei vom Zustellvorgang nicht Kenntnis erlangt hat (VwGH 05.12.2018, Ra 2018/20/0441). Gegenständlich konnte nicht festgestellt werden, dass der BF keine Kenntnis vom Zustellvorgang hatte und liegt daher kein unabwendbares oder unvorhergesehenes Ereignis vor. Selbst wenn man…