Nach der Rechtsprechung des VwGH kann in den ersten Lebensphasen eines Kindes ein ständiger Kontakt mit der Mutter nicht nur wünschenswert, sondern notwendig sein, weshalb bei der Abwägungsentscheidung auch die konkreten Auswirkungen einer Trennung auf das Kindeswohl zu berücksichtigen sind (vgl. VwGH 12.9.2012, 2012/23/0017, mwN).
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