JudikaturVwGH

Ro 2018/16/0048 6 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
29. Juni 2020

Wie der Verwaltungsgerichtshof in den Erkenntnissen vom 26. Mai 2011, 2011/16/0076 und 2011/16/0058, ausgeführt hat, bedeutet der Umstand, dass ein Studierender einen Studienwechsel für zweckmäßiger oder den persönlichen Vorstellungen für angemessener hält, nicht bereits, dass er zum Studienwechsel gezwungen gewesen wäre.

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