JudikaturVwGH

Ra 2018/10/0149 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
22. Oktober 2019

Die Behörden bzw. die VwG haben - bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 8 Abs. 1 erster oder zweiter Satz Fürsorgeabkommen - bei der Prüfung, ob einem deutschen Staatsangehörigen nach den fremdenrechtlichen (bzw. aufenthaltsrechtlichen) Bestimmungen ein Aufenthaltsrecht zukommt, die Frage der Hilfsbedürftigkeit nicht zu berücksichtigen. Die Frage, ob sich der Aufenthalt des deutschen Staatsangehörigen nach den fremdenrechtlichen - bzw. aufenthaltsrechtlichen - Bestimmungen als rechtmäßig erweist, darf in diesem Fall daher nicht mit dem Argument der Hilfsbedürftigkeit verneint werden (vgl. VwGH 9.10.2001, 97/21/0546).

Rückverweise