JudikaturVwGH

Ra 2018/06/0314 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
16. Dezember 2020

Dem Vorbringen, es fehle an Rechtsprechung des VwGH dazu, ob eine konsenslose Änderung des Verwendungszwecks auch ohne zuvor erfolgte bauliche Maßnahme Gegenstand eines baupolizeilichen Auftrags nach § 39 Abs. 1 Tir BauO 2011 bzw. § 46 Abs. 1 Tir BauO 2018 sein könne, steht der klare und eindeutige Wortlaut dieser Bestimmungen, die auf bauliche Maßnahmen abzielen, entgegen.

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