JudikaturVwGH

Ra 2018/06/0264 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
27. März 2019

Im Rahmen einer Beschwerde von Parteien mit eingeschränkten Mitspracherechten - wie etwa Nachbarn in Bauverfahren - ist das LVwG nur legitimiert, eine Rechtswidrigkeit innerhalb der den Beschwerdeführern zustehenden subjektiv-öffentlichen Rechten aufzugreifen.

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