19—VwGH Rechtssatz
17. Dezember 2025
durch diese Bestimmung der Datenschutzbehörde "nur" ermöglicht werden soll, Beschwerden, die nicht einmal die genannten Minimalanforderungen aufweisen, nicht inhaltlich behandeln zu müssen (vgl. VwGH 26.7.2021, Ra 2018/04/0183, Rn. 18). Zur Vorgabe des § 24 Abs. 2 Z 2 DSG (Bezeichnung des Beschwerdegegners) bestimmt bereits das Gesetz, dass diese nur zu erfolgen hat…