JudikaturVwGH

Ra 2018/04/0144 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
27. Februar 2019

Es ist nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht das Anbieten auf einschlägigen Internetplattformen (mit den dargestellten Inhalten) im Rahmen der Außendarstellung als für eine gewerbliche Vermietung sprechend in Anschlag gebracht hat (vgl. VwGH 17.12.2009, 2008/06/0050, wonach für eine gewerbliche Vermietung u.a. die Geschäftsanbahnung über eine Internetseite spricht).

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