Ra 2018/03/0136 1 – Vwgh Rechtssatz
Durch die Begründungspflicht nach § 29 VwGVG 2014 soll (auch) das VwG in die Lage versetzt werden, die Einsichtigkeit seiner Überlegungen in einleuchtender Weise detailliert darzustellen (vgl. VwGH 21.1.2019, Ra 2018/03/0130, mwH).
…bezog sich dieses auf die „Verwaltungsgerichte: BVwG, VwGH“, das „Erkenntnis/Beschluss“ vom 29. Juli 2021 und die Geschäftszahlen „BVwG-002129072021, Ra 2018/10/0136“ bzw. „BVwG-001929072021“. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Das gegenständliche Anbringen des Einschreiters zielt seinem Inhalt nach ausschließlich auf die…
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