Ra 2017/22/0173 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Eine als gelinderes Mittel vorschwebende Ermahnung (Verwarnung) anstelle der Abweisung eines Antrages auf Erteilung eines Aufenthaltstitels sowie eines Verlängerungsantrages kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil ein derartiges Rechtsinstrument im Zusammenhang mit der Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels nach dem NAG 2005 gesetzlich nicht vorgesehen ist.