Ra 2017/22/0093 Rn. 3 3 – VwGH Rechtssatz
Eine Rückstufung setzt in einem ersten Schritt voraus, dass § 28 Abs. 1 NAG 2005 überhaupt zur Anwendung kommt, was nur dann der Fall ist, wenn die Voraussetzungen des § 52 Abs. 5 FrPolG 2005 erfüllt sind.
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