Wird in der Revision Vorbringen erstattet, wonach die Ehe "rückwirkend entsprechend dem syrischen Gesetz durch das Scharia-Gericht bewilligt" worden sei, hat das BVwG Feststellungen dazu zu treffen, ob die Ehe nicht sämtliche im staatlichen syrischen Recht geregelten Formvorschriften erfüllt und ob die staatliche Anerkennung der Ehe mit ihrer nachfolgenden staatlichen Registrierung nicht bereits ab dem Zeitpunkt der traditionellen Eheschließung wirkt.
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