JudikaturVwGH

Ra 2017/18/0246 6 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
23. Januar 2018

Aufgrund der von der Asylbehörde vorzunehmenden Gefährdungsprognose kann bei Heranziehung des Aberkennungstatbestandes des § 9 Abs. 2 Z 2 AsylG 2005 - anders als bei § 9 Abs. 2 Z 3 AsylG 2005 - nicht davon ausgegangen werden, dass die Aberkennung des subsidiären Schutzstatus bloß eine "Rechtsfolge" im Sinne des § 5 Z 10 JGG wäre.

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