JudikaturVwGH

Ra 2017/17/0804 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juli 2018

Die vom LVwG vorgenommene Präzisierung des Spruchs des angefochtenen Straferkenntnisses stellt keinen unzulässigen "Austausch der Tat" dar, weil durch die Präzisierung kein anderer als der ursprünglich der Bestrafung zugrunde gelegte Sachverhalt herangezogen wurde.

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