Ra 2016/22/0021 Rn. 3 3 – VwGH Rechtssatz
Eine Rückstufung nach § 28 Abs. 1 NAG 2005 setzt voraus, dass eine aufenthaltsbeendende Maßnahme (konkret eine Rückkehrentscheidung nach § 52 Abs 5 FrPolG 2005) nicht verhängt werden kann.
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