Sowohl in der Freizügigkeitsrichtlinie (RL 2004/38/EG) als auch im FrPolG 2005 finden sich drei Stufen für die Gefährdungsprognose (Hinweis E 13. Dezember 2012, 2012/21/0181). Davon abgesehen hat die Länge der Aufenthaltsdauer nur im Rahmen der Abwägung nach § 9 BFA-VG 2014 sowie bei der Festsetzung der Dauer des Aufenthaltsverbotes Berücksichtigung zu finden.
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