JudikaturVwGH

Ra 2016/21/0367 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
31. August 2016

In Anbetracht der vorrangigen Funktion der Feststellung nach § 52 Abs. 9 FrPolG 2005, (lediglich) den Zielstaat der Abschiebung festzulegen, ist es nicht Aufgabe des BFA bzw. des VwG, im Verfahren zur Erlassung einer fremdenpolizeilichen Maßnahme letztlich ein Verfahren durchzuführen, das der Sache nach einem Verfahren über einen Antrag auf internationalen Schutz gleichkommt (vgl. E 20. Dezember 2016, Ra 2016/21/0109 und 0247).

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