Ra 2016/21/0255 Rn. 2 2 – VwGH Rechtssatz
Dass einer nur "abgeleitetes" Asyl innehabenden Person die Rückkehr in den Herkunftsstaat schon per se nicht möglich sei, wird im Erkenntnis des VfGH vom 19. Juni 2015, E 426/2015, nicht zum Ausdruck gebracht.
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