Ra 2016/21/0224 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Den sehr guten Deutschkenntnissen des Fremden, von denen sich das VwG aus Anlass der ohne Dolmetsch durchgeführten Beschwerdeverhandlung ein Bild machen konnte, kommt bei der Beurteilung des Grades der Integration Bedeutung zu (vgl. E 30. Juni 2016, Ra 2016/21/0165).