Ra 2016/21/0193 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Für die Annahme eines Wegfalls der sich durch das bisherige Fehlverhalten manifestierten Gefährlichkeit des Fremden ist in erster Linie das Verhalten in Freiheit maßgeblich. Das gilt auch im Fall einer erfolgreich absolvierten Therapie (Hinweis B 15. September 2016, Ra 2016/21/0262).