JudikaturVwGH

Ra 2016/21/0165 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
30. Juni 2016

Maßgebliche Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung nach § 55 AsylG 2005 ist, dass iSd Abs. 1 Z 1 "dies gemäß § 9 Abs. 2 BFA-VG 2014 zur Aufrechterhaltung des Privat- und Familienlebens iSd Art. 8 MRK geboten ist". Erfüllt der Fremde überdies die Voraussetzung des Abs. 1 Z 2, erhält er eine "Aufenthaltsberechtigung plus".

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