Ra 2016/21/0109 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Bei der Entscheidung über die Länge des Einreiseverbotes ist die Dauer der vom Fremden ausgehenden Gefährdung zu prognostizieren; außerdem ist auf seine privaten und familiären Interessen Bedacht zu nehmen (Hinweis E 15. Dezember 2011, 2011/21/0237).