Ro 2016/21/0005 Rn. 1 1 – VwGH Rechtssatz
Das BFA-VG 2014 - und damit insbesondere dessen § 12 - ist auf Visaverfahren, wie sich aus der Umschreibung seines Anwendungsbereiches in § 1 BFA-VG 2014 ergibt, zur Gänze nicht anwendbar.
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