Ra 2016/08/0045 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Mitgliedschaft eines Richters im Regionalbeirat des AMS bewirkt keine Befangenheit, weil es sich beim Regionalbeirat um ein bloßes - der Behörde beigegebenes - Beratungsgremium handelt. Behördliche Funktionen kommen nur dem Leiter der regionalen Geschäftsstelle als monokratischem Organ zu (vgl. § 24 Abs. 2 AMSG).