Gegenstand einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist die Prüfung der Umweltverträglichkeit des zur Bewilligung eingereichten Vorhabens. Der Umfang des Vorhabens wird grundsätzlich durch den Antragsteller im Genehmigungsantrag definiert (Hinweis B vom 30. Juni 2016, Ra 2016/07/0034).
Rückverweise