2—VwGH Rechtssatz
20. November 2025
wenn sie unwiderruflich ist, dh wenn keine ordentlichen Rechtsmittel mehr vorhanden sind, alle Rechtsmittel ergriffen wurden oder Rechtsmittelfristen ergebnislos verstrichen sind (vgl. E 15. April 2016, Ra 2015/02/0226). Allerdings kommt nicht jeder endgültigen Entscheidung die Fähigkeit zu, ein Wiederholungsverbot iSd Art. 4 7. ZP MRK zu bewirken. Im Fall einer Einstellung nach§…