Ra 2015/21/0179 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Aus der Rückführungsrichtlinie (2008/115/EG) ergibt sich nicht die Unzulässigkeit von Rückkehrverboten. Im Übrigen war sie auf den Fremden, weil er zum Zeitpunkt der Entscheidung des VwG begünstigter Drittstaatsangehöriger war, gar nicht anzuwenden.