JudikaturVwGH

Ra 2015/15/0028 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
30. Juni 2015

Zur Beurteilung des Inhaltes des behaupteten Rechtsgeschäftes ist auch dispositives (wie auch zwingendes) Zivilrecht heranzuziehen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 27. Juni 2013, 2009/15/0219). Welche gesetzlichen Bestimmungen ergänzend zu den behaupteten mündlichen Vereinbarungen anwendbar wären, hätte im Verwaltungsverfahren oder im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht von den Revisionswerbern (den Vertragsparteien) dargelegt werden müssen (vgl. zur Aufklärungspflicht des Steuerpflichtigen Doralt/Toifl, EStG14, § 2 Tz 163).

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