Rückverweise
Das "Recht auf richtige Anwendung der Gesetze durch das Bundesverwaltungsgericht" kommt für sich genommen nicht als Revisionspunkt in Betracht, weil es kein von materiellen subjektiven Rechten losgelöstes Recht auf richtige Gesetzesanwendung gibt (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 21. September 2007, Zl. 2005/05/0063).