JudikaturVwGH

Ra 2015/08/0135 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 2017

Die Beweiswürdigung ist einer Überprüfung durch den Verwaltungsgerichtshof nur insofern zugänglich, als es um die Kontrolle der Schlüssigkeit der angestellten Erwägungen geht.

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